Stimmabgabe bei der Kommunalwahl Hannover 2026 für Wählerinnen und Wähler aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum

Kommunalwahl Hannover 2026 – Wie wird gewählt?

Fünf mögliche Stimmzettel, unterschiedliche Stimmenzahlen und Begriffe wie Kumulieren und Panaschieren können auf den ersten Blick kompliziert wirken. Tatsächlich bietet das niedersächsische Kommunalwahlsystem den Wählerinnen und Wählern besonders viele Möglichkeiten, ihre politischen Vorstellungen gezielt auszudrücken. Bei der Kommunalwahl Hannover 2026 am 13. September 2026 entscheiden die Menschen in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum über politische Vertretungen auf mehreren Ebenen und über zwei direkt gewählte Spitzenämter.

Je nachdem, für welche Wahl die persönliche Wahlberechtigung besteht, können bis zu elf Stimmen auf fünf verschiedenen Stimmzetteln vergeben werden. Für den Stadtbezirksrat Ricklingen, den Rat der Landeshauptstadt Hannover und die Regionsversammlung der Region Hannover stehen jeweils bis zu drei Stimmen zur Verfügung. Diese können auf Listen und Kandidierende verteilt oder gebündelt werden. Bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin beziehungsweise zum Oberbürgermeister sowie bei der Regionspräsidentenwahl gibt es dagegen jeweils eine Stimme. Die folgenden Abschnitte erklären Schritt für Schritt, wie die Stimmabgabe funktioniert und welche Möglichkeiten das Wahlrecht in Niedersachsen bietet.

Inhaltsverzeichnis

Welche Stimmzettel gibt es bei der Kommunalwahl Hannover?

Die Kommunalwahl Hannover am 13. September 2026 umfasst mehrere voneinander unabhängige Wahlen. Wer in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen oder Bornum wohnt und für alle entsprechenden Wahlen wahlberechtigt ist, kann deshalb mehrere Stimmzettel erhalten. Gewählt werden politische Vertretungen auf der Ebene des Stadtbezirks, der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover. Hinzu kommen zwei Direktwahlen für politische Spitzenämter.

Für die Wahl des Stadtbezirksrates Ricklingen, des Rates der Landeshauptstadt Hannover und der Regionsversammlung der Region Hannover gibt es jeweils einen eigenen Stimmzettel. Zusätzlich erhalten Wahlberechtigte einen Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl Hannover sowie einen weiteren für die Wahl der Regionspräsidentin beziehungsweise des Regionspräsidenten. Damit können am Wahltag insgesamt bis zu fünf verschiedene Stimmzettel ausgefüllt werden.

Bis zu elf Stimmen bei der Kommunalwahl Hannover 2026

Wer an allen fünf Wahlen teilnehmen darf, kann insgesamt bis zu elf Stimmen vergeben. Diese Stimmen dürfen jedoch nicht frei zwischen den verschiedenen Stimmzetteln verteilt werden. Für jede einzelne Wahl gilt eine festgelegte maximale Stimmenzahl. Deshalb ist es wichtig, jeden Stimmzettel getrennt zu betrachten und die darauf verfügbaren Stimmen nicht mit denen einer anderen Wahl zu vermischen.

  • Stadtbezirksrat Ricklingen: bis zu drei Stimmen
  • Rat der Landeshauptstadt Hannover: bis zu drei Stimmen
  • Regionsversammlung der Region Hannover: bis zu drei Stimmen
  • Oberbürgermeisterwahl Hannover: eine Stimme
  • Regionspräsidentenwahl: eine Stimme

Gerade die drei Vertretungswahlen bieten den Wählerinnen und Wählern viele Gestaltungsmöglichkeiten. Die Stimmen können einer Liste, einzelnen Kandidierenden oder verschiedenen Personen und Wahlvorschlägen gegeben werden. Dadurch lässt sich nicht nur eine politische Partei oder Wählergruppe unterstützen, sondern auch gezielt Einfluss darauf nehmen, welche Personen innerhalb der jeweiligen Wahlvorschläge besonders viele Stimmen erhalten.

Drei Stimmen bei Stadtbezirksrat, Rat und Regionsversammlung

Für die drei Vertretungswahlen gilt das niedersächsische Dreistimmenwahlrecht. Auf jedem der betreffenden Stimmzettel können höchstens drei Stimmen vergeben werden. Es ist allerdings nicht erforderlich, alle drei Stimmen zu nutzen. Wer beispielsweise nur eine oder zwei eindeutige Stimmen abgibt, macht den Stimmzettel dadurch nicht ungültig.

Die drei Stimmen können sehr unterschiedlich eingesetzt werden. Möglich ist beispielsweise, alle Stimmen einer bestimmten Liste zu geben, eine einzelne Kandidatin oder einen einzelnen Kandidaten mit drei Stimmen besonders zu unterstützen oder die Stimmen auf mehrere Personen zu verteilen. Auch Kandidierende unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen können gewählt werden. Diese Wahlmöglichkeiten werden mit den Begriffen Kumulieren und Panaschieren beschrieben.

Was bedeutet Kumulieren bei der Kommunalwahl?

Kumulieren bedeutet, mehrere Stimmen auf eine einzelne kandidierende Person oder einen Wahlvorschlag zu konzentrieren. Wählerinnen und Wähler können beispielsweise alle drei verfügbaren Stimmen einer bestimmten Kandidatin oder einem bestimmten Kandidaten geben. Auf diese Weise lässt sich eine persönliche Präferenz besonders deutlich ausdrücken.

Ein Beispiel aus Hannover-Südwest: Eine Wählerin möchte eine bestimmte Person für den Stadtbezirksrat Ricklingen besonders unterstützen. Sie kann dieser Person alle drei Stimmen geben. Ebenso können die Stimmen auf einer Gesamtliste gebündelt werden. Wichtig ist lediglich, dass auf dem betreffenden Stimmzettel insgesamt nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden.

Das Kumulieren spielt bei Kommunalwahlen eine besondere Rolle, weil viele Kandidierende unmittelbar aus dem eigenen Stadtteil oder Stadtbezirk stammen. Wer einzelne Personen kennt oder deren politische Schwerpunkte besonders unterstützt, kann seine Stimmen entsprechend konzentrieren.

Was bedeutet Panaschieren bei der Kommunalwahl?

Panaschieren bezeichnet die Möglichkeit, Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge zu verteilen. Die drei Stimmen müssen somit nicht vollständig bei einer Partei oder Wählergruppe bleiben. Es können beispielsweise Kandidierende unterschiedlicher politischer Listen gewählt werden. Dadurch lässt sich die persönliche Auswahl stärker an einzelnen Personen als ausschließlich an Parteien ausrichten.

Eine mögliche Stimmenverteilung wäre beispielsweise eine Stimme für eine Kandidatin auf Liste A, eine Stimme für einen Kandidaten auf Liste B und eine weitere Stimme für eine Person auf Liste C. Ebenso können zwei Stimmen einer Person und eine weitere Stimme einer Person auf einem anderen Wahlvorschlag gegeben werden. Voraussetzung bleibt stets, dass insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf dem betreffenden Stimmzettel vergeben werden.

Kumulieren und Panaschieren miteinander kombinieren

Die beiden Wahlmöglichkeiten können problemlos miteinander verbunden werden. Wer beispielsweise zwei Stimmen einer Kandidatin einer Partei und die dritte Stimme einem Kandidaten einer anderen Partei gibt, kumuliert und panaschiert gleichzeitig. Gerade diese Kombination macht das niedersächsische Kommunalwahlsystem besonders flexibel.

Wählerinnen und Wähler sind damit nicht darauf beschränkt, ausschließlich eine Partei oder eine komplette Liste auszuwählen. Sie können politische Grundentscheidungen mit persönlichen Präferenzen verbinden. Für die Kommunalwahl in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum bedeutet dies, dass auch bekannte oder besonders engagierte Kandidierende unabhängig von einer einheitlichen Listenentscheidung gezielt unterstützt werden können.

Gesamtliste oder einzelne Kandidierende wählen

Auf den Stimmzetteln der Vertretungswahlen werden sowohl die zugelassenen Wahlvorschläge als auch die einzelnen Kandidierenden aufgeführt. Wahlberechtigte können deshalb einer Gesamtliste Stimmen geben oder bestimmte Personen innerhalb der Wahlvorschläge auswählen. Wer eine Liste wählt, unterstützt den jeweiligen Wahlvorschlag insgesamt. Persönliche Stimmen werden dagegen unmittelbar einer Kandidatin oder einem Kandidaten zugerechnet.

Auch Mischformen sind zulässig. Eine Stimme kann beispielsweise einer Gesamtliste gegeben werden, während die beiden übrigen Stimmen gezielt an einzelne Kandidierende vergeben werden. Entscheidend ist nicht die Anzahl der gesetzten Kreuze allein, sondern wie viele Stimmen mit den jeweiligen Kennzeichnungen tatsächlich vergeben werden. Deshalb sollte der Stimmzettel vor der Abgabe noch einmal sorgfältig kontrolliert werden.

Oberbürgermeister und Regionspräsident werden direkt gewählt

Bei den beiden Direktwahlen gelten andere Regeln als bei den drei Vertretungswahlen. Bei der Oberbürgermeisterwahl Hannover sowie bei der Wahl der Regionspräsidentin beziehungsweise des Regionspräsidenten steht jeweils nur eine Stimme zur Verfügung. Kumulieren oder Panaschieren ist bei diesen Stimmzetteln daher nicht möglich.

Die Wahlberechtigten entscheiden sich jeweils für eine kandidierende Person. Erhält eine Bewerberin oder ein Bewerber bereits im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, ist die Wahl entschieden. Erreicht niemand die erforderliche absolute Mehrheit, findet am 27. September 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt.

Besonderheiten für Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum

Bei der Kommunalwahl in Hannover-Südwest ist die räumliche Zuordnung der verschiedenen Wahlen besonders wichtig. Alle fünf Stadtteile Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum gehören zum Stadtbezirk Ricklingen. Deshalb wählen die Wahlberechtigten dieser Stadtteile gemeinsam den Stadtbezirksrat Ricklingen.

Bei der Wahl zum Rat der Landeshauptstadt Hannover gibt es jedoch eine Besonderheit. Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg und Wettbergen gehören zum Ratswahlbereich 9 Ricklingen. Bornum ist hingegen dem Ratswahlbereich 11 Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zugeordnet. Dadurch können sich die auf dem Ratsstimmzettel aufgeführten Kandidierenden je nach Wohnort unterscheiden.

Für die Wahl der Regionsversammlung gehören alle fünf Stadtteile zum Regionswahlbereich 06 Hannover-Südwest. Dieser Wahlbereich umfasst zusätzlich weitere Stadtteile im Südwesten Hannovers. Die grundsätzlichen Wahlregeln bleiben jedoch gleich: Für die Regionsversammlung stehen ebenfalls bis zu drei Stimmen zur Verfügung.

Wann kann ein Stimmzettel ungültig werden?

Ein häufiger Fehler bei den Vertretungswahlen ist die Vergabe von zu vielen Stimmen. Auf den Stimmzetteln für Stadtbezirksrat, Rat und Regionsversammlung dürfen jeweils höchstens drei Stimmen vergeben werden. Werden auf einem dieser Stimmzettel mehr Stimmen abgegeben als erlaubt, kann dies zur Ungültigkeit der Stimmen auf diesem Stimmzettel führen.

Weniger als drei Stimmen sind dagegen möglich. Niemand ist verpflichtet, die maximale Stimmenzahl vollständig auszuschöpfen. Auch die Kennzeichnung muss eindeutig erkennen lassen, wem die Stimme gelten soll. Zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichnungen, die den Wählerwillen unklar machen oder Rückschlüsse auf die Person ermöglichen könnten, sollten vermieden werden.

Bei den beiden Direktwahlen darf jeweils nur eine Stimme vergeben werden. Wer versehentlich mehrere kandidierende Personen kennzeichnet, riskiert ebenfalls einen ungültigen Stimmzettel.

So funktioniert die Stimmabgabe im Wahllokal

Am Sonntag, 13. September 2026, können Wahlberechtigte ihre Stimmen im zuständigen Wahllokal abgeben. Dort erhalten sie die Stimmzettel für alle Wahlen, an denen sie teilnehmen dürfen. Die Wahl erfolgt persönlich und geheim. Die Stimmzettel werden unbeobachtet in einer Wahlkabine ausgefüllt und anschließend in die Wahlurne gegeben.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahllokal dürfen erklären, wie der Ablauf funktioniert und wie viele Stimmen auf den jeweiligen Stimmzetteln zur Verfügung stehen. Sie dürfen jedoch keine Empfehlung geben, welche Partei oder welche Person gewählt werden soll. Menschen, die aufgrund einer Behinderung Unterstützung benötigen, können sich bei der Stimmabgabe von einer Hilfsperson unterstützen lassen.

Vor dem Einwurf in die Wahlurne empfiehlt es sich, jeden Stimmzettel noch einmal zu überprüfen. Besonders bei den drei Vertretungswahlen sollte kontrolliert werden, ob insgesamt höchstens drei Stimmen vergeben wurden.

Bei der Briefwahl gelten dieselben Wahlregeln

Wer nicht am Wahltag im Wahllokal abstimmen möchte oder kann, kann die Briefwahl zur Kommunalwahl Hannover 2026 nutzen. Die Möglichkeiten zur Stimmenverteilung unterscheiden sich dabei nicht von der persönlichen Wahl im Wahllokal. Auch bei der Briefwahl können für Stadtbezirksrat, Rat und Regionsversammlung jeweils bis zu drei Stimmen vergeben werden.

Kumulieren und Panaschieren sind daher auch auf den Briefwahlstimmzetteln möglich. Bei der Oberbürgermeisterwahl und der Regionspräsidentenwahl steht wiederum jeweils eine Stimme zur Verfügung. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen anschließend entsprechend den Hinweisen in den Briefwahlunterlagen verpackt und rechtzeitig zurückgesendet oder abgegeben werden.

Wer sich beim Ausfüllen der Stimmzettel Zeit nehmen möchte, kann die Briefwahl auch nutzen, um sich in Ruhe mit den Kandidierenden und Wahlvorschlägen auseinanderzusetzen. Entscheidend ist, dass der Wahlbrief innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei der zuständigen Stelle eingeht.

Mit den eigenen Stimmen gezielt mitentscheiden

Das niedersächsische Kommunalwahlsystem bietet deutlich mehr Möglichkeiten als eine einfache Entscheidung zwischen verschiedenen Parteien. Durch drei Stimmen, Kumulieren und Panaschieren können Wählerinnen und Wähler politische Listen unterstützen und gleichzeitig einzelne Kandidierende besonders berücksichtigen. Das macht die Kommunalwahl zu einer ausgeprägten Personen- und Listenwahl.

Wer in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen oder Bornum wahlberechtigt ist, sollte sich deshalb möglichst frühzeitig mit den verschiedenen Stimmzetteln beschäftigen. Ein grundlegendes Verständnis des Wahlverfahrens erleichtert die Stimmabgabe und hilft dabei, die eigenen politischen Vorstellungen am 13. September 2026 möglichst gezielt zum Ausdruck zu bringen.


Häufige Fragen zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl Hannover 2026

Wie viele Stimmen habe ich bei der Kommunalwahl Hannover 2026?

Wer an allen fünf Wahlen teilnehmen darf, kann insgesamt bis zu elf Stimmen vergeben. Für Stadtbezirksrat, Rat und Regionsversammlung stehen jeweils bis zu drei Stimmen zur Verfügung. Bei der Oberbürgermeisterwahl und der Regionspräsidentenwahl gibt es jeweils eine Stimme.

Wie viele Stimmzettel bekomme ich bei der Kommunalwahl in Hannover?

Wahlberechtigte können bis zu fünf verschiedene Stimmzettel erhalten. Diese betreffen den Stadtbezirksrat, den Rat der Landeshauptstadt Hannover, die Regionsversammlung, die Oberbürgermeisterwahl und die Regionspräsidentenwahl.

Was bedeutet Kumulieren bei der Kommunalwahl?

Kumulieren bedeutet, mehrere Stimmen auf eine einzelne kandidierende Person oder einen Wahlvorschlag zu konzentrieren. Bei den drei Vertretungswahlen können beispielsweise alle drei Stimmen derselben Person gegeben werden.

Was bedeutet Panaschieren bei der Kommunalwahl?

Panaschieren bedeutet, die eigenen Stimmen auf Kandidierende oder Wahlvorschläge unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen zu verteilen. Dadurch können Personen über Parteigrenzen hinweg gewählt werden.

Kann ich Kandidierende verschiedener Parteien wählen?

Ja, bei Stadtbezirksrat, Rat und Regionsversammlung können Kandidierende unterschiedlicher Wahlvorschläge gewählt werden. Dieses Verteilen der Stimmen wird als Panaschieren bezeichnet.

Muss ich bei jeder Vertretungswahl alle drei Stimmen nutzen?

Nein, die drei Stimmen müssen nicht vollständig vergeben werden. Auch ein Stimmzettel mit nur einer oder zwei gültig abgegebenen Stimmen kann gültig sein.

Was passiert, wenn ich mehr als drei Stimmen vergebe?

Wer auf einem Stimmzettel einer Vertretungswahl mehr als drei Stimmen vergibt, riskiert die Ungültigkeit der darauf abgegebenen Stimmen. Jeder Stimmzettel sollte deshalb vor der Abgabe kontrolliert werden.

Wie viele Stimmen habe ich bei der Oberbürgermeisterwahl Hannover?

Bei der Oberbürgermeisterwahl steht jeder wahlberechtigten Person genau eine Stimme zur Verfügung. Mit dieser Stimme wird eine der zugelassenen kandidierenden Personen gewählt.

Wann findet eine Stichwahl in Hannover statt?

Erhält bei einer Direktwahl niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 27. September 2026 eine Stichwahl statt. Dabei treten die beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen aus dem ersten Wahlgang gegeneinander an.

Kann ich auch bei der Briefwahl kumulieren und panaschieren?

Ja, bei der Briefwahl gelten dieselben Regeln wie bei der Stimmabgabe im Wahllokal. Bei Stadtbezirksrat, Rat und Regionsversammlung können die Stimmen ebenfalls kumuliert und panaschiert werden.