Wählerinnen und Wähler aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum bei der Stimmabgabe zur Kommunalwahl Hannover 2026.

Kommunalwahl Hannover 2026 – Wahllokale und Stimmabgabe

Wo muss ich wählen, wann öffnet mein Wahllokal und was muss ich am Wahlsonntag mitbringen? Diese praktischen Fragen werden spätestens kurz vor der Kommunalwahl Hannover 2026 wichtig. Für Wahlberechtigte aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum ist das zuständige Wahllokal abhängig von der eigenen Wohnanschrift und dem zugeordneten Wahlbezirk. Die genaue Adresse steht auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung und kann zusätzlich über die Online-Wahlraumsuche der Landeshauptstadt Hannover ermittelt werden. Am Sonntag, 13. September 2026, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal folgt einem klaren Ablauf. Nach der Feststellung der Wahlberechtigung erhalten Wählerinnen und Wähler die für sie vorgesehenen Stimmzettel, kennzeichnen diese unbeobachtet in der Wahlkabine und geben sie anschließend in die Wahlurne. In Hannover können dabei mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden: Stadtbezirksrat, Rat der Landeshauptstadt, Regionsversammlung sowie die Direktwahlen zum Oberbürgermeisteramt und zur Regionspräsidentschaft. Wer sich vorher über Wahllokal, Wahlbenachrichtigung, Stimmzettel und Stimmenzahl informiert, kann den Wahlgang am 13. September gut vorbereitet durchführen.

Inhaltsverzeichnis

Wie finde ich mein Wahllokal für die Kommunalwahl Hannover 2026?

Das zuständige Wahllokal für die Kommunalwahl Hannover 2026 wird nicht frei ausgewählt. Wahlberechtigte sind über das Wählerverzeichnis einem bestimmten Wahlbezirk und damit einem konkreten Wahlraum zugeordnet. Die Anschrift des Gebäudes, in dem sich das persönliche Wahllokal befindet, sowie die Nummer des Wahlbezirkes beziehungsweise Wahlraumes stehen auf der Wahlbenachrichtigung.

Die Wahlbenachrichtigungen werden von der Landeshauptstadt Hannover an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Sie sollen bis einschließlich 23. August 2026 zugestellt sein. Wer seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte deshalb bereits vor dem Wahlsonntag prüfen, wo sich das Wahllokal befindet. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Wahlraum gegenüber früheren Wahlen geändert haben könnte.

Entscheidend ist immer die aktuelle Zuordnung für die Kommunalwahl 2026. Ein Wahllokal, das bei einer früheren Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl genutzt wurde, muss nicht zwangsläufig auch am 13. September 2026 für dieselbe Anschrift zuständig sein.

Wahllokal mit der Online-Wahlraumsuche OLIWA finden

Zusätzlich zur Wahlbenachrichtigung stellt die Landeshauptstadt Hannover die Online-Wahlraumsuche OLIWA zur Verfügung. Damit können Wahlberechtigte ihr zuständiges Wahllokal anhand ihrer Anschrift ermitteln. Die Wahlraumsuche ist besonders praktisch, wenn die Wahlbenachrichtigung gerade nicht zur Hand ist oder bereits vor dem Wahlsonntag geprüft werden soll, wo sich der zuständige Wahlraum befindet.

Die Online-Wahlraumsuche OLIWA der Landeshauptstadt Hannover erreichen Sie hier: https://briefwahl.hannit.de/IWS/startini.do?mb=3241001. Dort anschließend auf „Wo ist mein Wahllokal?“ klicken. 

Als weitere Orientierung sieht die Landeshauptstadt ein Straßenverzeichnis vor, in dem Adressen den jeweiligen Wahlbezirken und Wahlräumen zugeordnet werden. Damit lässt sich die Suche ebenfalls über Straße und Wohnanschrift nachvollziehen.

Für die lokale Suche nach Begriffen wie Wahllokal Ricklingen, Wahllokal Oberricklingen, Wahllokal Mühlenberg, Wahllokal Wettbergen oder Wahllokal Bornum ist deshalb die vollständige Wohnanschrift entscheidend. Innerhalb eines Stadtteils können mehrere Wahlbezirke und Wahlräume bestehen.

Wahllokale in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum

Die fünf Stadtteile Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum gehören zum Stadtbezirk Ricklingen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Wahlberechtigten des Stadtbezirkes in einem gemeinsamen Wahllokal abstimmen. Das Gebiet ist in verschiedene Wahlbezirke aufgeteilt, denen jeweils Wahlräume zugeordnet sind.

Welches Wahllokal für eine bestimmte Straße oder Hausnummer zuständig ist, ergibt sich aus der individuellen Zuordnung im Wählerverzeichnis. Deshalb wäre eine allgemeine Angabe wie „das Wahllokal in Ricklingen“ oder „das Wahllokal in Wettbergen“ zu ungenau. Je nach Wohnanschrift können unterschiedliche Schulen, öffentliche Einrichtungen oder andere geeignete Gebäude als Wahlräume genutzt werden.

Für eine zuverlässige Vorbereitung auf die Kommunalwahl in Hannover-Südwest sollte daher immer die Wahlbenachrichtigung oder die aktuelle Wahlraumsuche verwendet werden. So lässt sich verhindern, dass am Wahlsonntag versehentlich ein nicht zuständiges Wahllokal aufgesucht wird.

Wann sind die Wahllokale in Hannover geöffnet?

Die Wahllokale in der Landeshauptstadt Hannover sind am Sonntag, 13. September 2026, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Innerhalb dieses Zeitraums können Wahlberechtigte ihr zuständiges Wahllokal aufsuchen und ihre Stimmen abgeben. Wer bereits vor 18 Uhr im Wahlraum beziehungsweise entsprechend den wahlrechtlichen Vorgaben rechtzeitig zur Stimmabgabe erschienen ist, sollte den Hinweisen des Wahlvorstandes folgen.

Es besteht keine Verpflichtung, zu einer bestimmten Uhrzeit zu wählen. Wer zeitlich flexibel ist, kann innerhalb der gesamten Öffnungszeit ins Wahllokal gehen. Gerade in größeren Wohngebieten können zu einzelnen Tageszeiten mehr Menschen gleichzeitig erscheinen. Wer Wartezeiten vermeiden möchte, kann den Wahlgang daher entsprechend planen.

Sollte für die Oberbürgermeisterwahl oder die Regionspräsidentenwahl eine Stichwahl erforderlich werden, findet diese am 27. September 2026 statt. Auch an diesem Sonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Welche Informationen stehen auf der Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl Hannover 2026 enthält mehrere wichtige Informationen. Sie bestätigt zunächst, dass die betreffende Person in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde. Außerdem nennt sie den Wahlbezirk sowie das Gebäude beziehungsweise den Wahlraum, in dem am 13. September persönlich gewählt werden kann.

Darüber hinaus enthält die Wahlbenachrichtigung Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen. Ein personalisierter QR-Code ermöglicht eine komfortable digitale Beantragung der Briefwahl. Auf der Benachrichtigung ist zudem vermerkt, ob das zugewiesene Wahllokal für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen rollstuhlgeeignet ist.

Die Karte sollte deshalb nach dem Eingang aufbewahrt und idealerweise zum Wahltermin mitgenommen werden. Sie erleichtert die Arbeit des Wahlvorstandes und die Zuordnung im Wählerverzeichnis.

Was muss ich zur Kommunalwahl ins Wahllokal mitbringen?

Die Landeshauptstadt Hannover empfiehlt, am Wahltag die Wahlbenachrichtigung sowie ein Ausweisdokument mitzubringen. Als Identitätsnachweis kommen beispielsweise Personalausweis oder Reisepass infrage. Die Wahlbenachrichtigung reicht grundsätzlich zur Teilnahme an der Wahl aus, allerdings kann es in Einzelfällen notwendig sein, zusätzlich ein Personaldokument vorzulegen.

Wer beides bereithält, kann die Überprüfung der Wahlberechtigung im Wahllokal vereinfachen. Weitere eigene Wahlunterlagen sind nicht erforderlich. Die amtlichen Stimmzettel werden vom Wahlvorstand im Wahllokal ausgegeben.

Eigene Informationen zu Kandidierenden oder Wahlvorschlägen können selbstverständlich vor der Wahl zur persönlichen Vorbereitung genutzt werden. In der Wahlkabine selbst muss jedoch sichergestellt sein, dass die geheime und persönliche Stimmabgabe gewahrt bleibt.

Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Eine verlorene oder nicht mitgebrachte Wahlbenachrichtigung bedeutet nicht automatisch, dass die Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen ist. Entscheidend ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Wer wahlberechtigt und dort eingetragen ist, kann grundsätzlich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, muss dann seine Identität mit einem geeigneten Personaldokument nachweisen.

Wer bis zum 24. August 2026 überhaupt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl eine Wahlberechtigung bestehen müsste, sollte nicht einfach bis zum Wahlsonntag warten. In diesem Fall sollte rechtzeitig mit dem Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover geklärt werden, ob die Eintragung im Wählerverzeichnis korrekt erfolgt ist.

Die Wahlbenachrichtigung ist damit zwar ein wichtiges Informationsdokument, sie ist jedoch nicht mit dem eigentlichen Wahlrecht gleichzusetzen.

So funktioniert die Stimmabgabe im Wahllokal

Nach dem Betreten des Wahllokals wird zunächst festgestellt, ob die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen ist. Anschließend werden die Stimmzettel für diejenigen Wahlen ausgegeben, an denen die Person teilnehmen darf. In Hannover können dabei mehrere Stimmzettel zusammenkommen.

Die Stimmzettel werden anschließend allein und unbeobachtet in der Wahlkabine ausgefüllt. Dort können die vorgesehenen Stimmen entsprechend den Regeln der jeweiligen Wahl vergeben werden. Nach der Kennzeichnung werden die Stimmzettel so gefaltet, dass beim Einwurf in die Wahlurne nicht erkennbar ist, wie abgestimmt wurde.

Der Wahlvorstand organisiert den Ablauf im Wahlraum, überprüft das Wählerverzeichnis und sorgt dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Fragen zum organisatorischen Ablauf dürfen selbstverständlich gestellt werden. Eine Beratung darüber, welche Partei, Liste oder Person gewählt werden sollte, gehört dagegen nicht zu den Aufgaben des Wahlvorstandes.

Welche Stimmzettel erhalten Wahlberechtigte in Hannover-Südwest?

Bei vollständiger Wahlberechtigung können Bürgerinnen und Bürger aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum bei der Kommunalwahl mehrere Stimmzettel erhalten. Hintergrund ist, dass am 13. September gleichzeitig Vertretungen auf unterschiedlichen politischen Ebenen und zwei Spitzenämter gewählt werden.

  • Stadtbezirksrat Ricklingen: bis zu drei Stimmen
  • Rat der Landeshauptstadt Hannover: bis zu drei Stimmen
  • Regionsversammlung der Region Hannover: bis zu drei Stimmen
  • Oberbürgermeisterwahl Hannover: eine Stimme
  • Regionspräsidentenwahl: eine Stimme

Damit können bei entsprechender Wahlberechtigung bis zu elf Stimmen auf fünf Stimmzetteln vergeben werden. Wichtig ist, jeden Stimmzettel für sich zu betrachten. Bei Stadtbezirksrat, Rat und Regionsversammlung dürfen jeweils höchstens drei Stimmen vergeben werden. Für die beiden Direktwahlen steht jeweils eine Stimme zur Verfügung.

Die Stimmabgabe ist persönlich und geheim

Das Wahlrecht darf nur persönlich und nur einmal ausgeübt werden. Die Kennzeichnung der Stimmzettel erfolgt deshalb unbeobachtet in einer Wahlkabine. Anschließend werden die Unterlagen so gefaltet, dass andere Personen beim Weg zur Wahlurne nicht erkennen können, wie abgestimmt wurde.

In der Wahlkabine sind Fotos, Selbstporträts, Videos und Videotelefonate nicht gestattet. Damit wird das Wahlgeheimnis geschützt. Ein Foto des ausgefüllten Stimmzettels für soziale Netzwerke oder Messenger ist somit keine zulässige Dokumentation der eigenen Wahlentscheidung.

Auch Freunde, Partner oder Familienangehörige dürfen grundsätzlich nicht gemeinsam in der Wahlkabine über die Stimmabgabe beraten. Die Wahlentscheidung ist persönlich. Eine Ausnahme besteht für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder anderer gesetzlich vorgesehener Einschränkungen eine Hilfsperson benötigen.

Barrierefreie Wahllokale und Hilfe bei der Stimmabgabe

Auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob das zugewiesene Wahllokal rollstuhlgeeignet ist. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollten diese Angabe rechtzeitig kontrollieren. Ist das zuständige Wahllokal nicht entsprechend zugänglich, empfiehlt die Landeshauptstadt Hannover, sich ab dem 24. August mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, damit nach einer geeigneten Lösung gesucht werden kann.

Das Auskunftstelefon ist unter 0511 168-41101 erreichbar. Alternativ kann die Briefwahl eine Möglichkeit sein, die Stimme ohne Besuch des zugewiesenen Wahlraumes abzugeben.

Für blinde und sehbehinderte Menschen stehen bei den Kommunalwahlen 2026 nach Angaben der Landeshauptstadt Hannover keine Stimmzettelschablonen zur Verfügung. Wer beim Ausfüllen des Stimmzettels Hilfe benötigt, darf jedoch eine Hilfsperson einsetzen. Dies kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfsperson darf ausschließlich entsprechend dem erklärten Willen der wahlberechtigten Person handeln.

Kann ich einfach in einem anderen Wahllokal in Hannover wählen?

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann grundsätzlich nur in dem dort angegebenen Wahlbezirk persönlich wählen oder alternativ die Briefwahl nutzen. Ein beliebiges anderes Wahllokal in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen, Bornum oder einem anderen Stadtteil Hannovers kann daher nicht einfach ausgewählt werden.

Gerade weil in Hannover verschiedene Wahlbereiche und zahlreiche Wahlbezirke bestehen, ist die korrekte Zuordnung wichtig. Je nach Wohnort unterscheiden sich teilweise auch die auf dem Stimmzettel aufgeführten Kandidierenden. Das gilt beispielsweise bei der Ratswahl, bei der Bornum einem anderen Ratswahlbereich zugeordnet ist als Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg und Wettbergen.

Wer am Wahlsonntag nicht in seinem zuständigen Wahlraum wählen kann oder möchte, sollte deshalb rechtzeitig die Briefwahl beantragen.

Was tun bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag?

Eine kurzfristige Erkrankung oder ein Unfall kann dazu führen, dass der ursprünglich geplante Besuch im Wahllokal am 13. September nicht mehr möglich ist. Für nachgewiesene plötzliche Fälle gibt es eine besondere Regelung. Unter entsprechenden Voraussetzungen können am Wahlsonntag noch bis spätestens 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Neuen Rathaus ausgegeben werden.

Wird der Antrag durch eine andere Person gestellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Eine entsprechende Abholvollmacht befindet sich beispielsweise auf der Wahlbenachrichtigung.

Bei Fragen zu einem solchen kurzfristigen Fall können sich Wahlberechtigte unter 0511 168-41101 informieren. Diese Ausnahmeregelung ist für tatsächlich plötzlich eingetretene und nachweisbare Situationen vorgesehen und ersetzt nicht die reguläre rechtzeitige Beantragung der Briefwahl.

Briefwahl als Alternative zur Stimmabgabe im Wahllokal

Wer bereits vor dem Wahlsonntag weiß, dass ein Besuch im Wahllokal nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kann die Briefwahl zur Kommunalwahl Hannover 2026 nutzen. Dafür muss ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. In Hannover ist dies unter anderem online, über den QR-Code der Wahlbenachrichtigung, schriftlich, per E-Mail, per Fax oder persönlich möglich.

Wer die Wahlunterlagen persönlich in einer der Briefwahlstellen abholt, kann dort auch direkt wählen. Damit ist es nicht erforderlich, die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen und anschließend per Post zurückzusenden.

Bei der Briefwahl gelten dieselben Stimmen und Wahlregeln wie im Wahllokal. Die Entscheidung zwischen persönlicher Wahl und Briefwahl verändert daher nicht den politischen Einfluss der abgegebenen Stimmen.

Wahllokal vor dem 13. September 2026 rechtzeitig prüfen

Für einen unkomplizierten Wahlsonntag genügt eine kurze Vorbereitung. Prüfen Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung die Anschrift des zuständigen Wahllokals, achten Sie auf Hinweise zur Barrierefreiheit und nehmen Sie zum Wahltermin möglichst die Wahlbenachrichtigung sowie ein Ausweisdokument mit. Wer die Karte nicht mehr zur Hand hat, kann sein Wahllokal in Hannover über die Online-Wahlraumsuche OLIWA ermitteln.

Für Wahlberechtigte aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum gilt: Nicht der Stadtteil allein, sondern die konkrete Wohnanschrift entscheidet über den zuständigen Wahlbezirk und Wahlraum. Planen Sie Ihren Wahlgang rechtzeitig und nutzen Sie am 13. September 2026 zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimmen. Wer verhindert ist, kann alternativ bereits vor dem Wahltag per Briefwahl abstimmen.


Häufige Fragen zu Wahllokalen und Stimmabgabe in Hannover

Wo finde ich mein Wahllokal für die Kommunalwahl Hannover 2026?

Die Anschrift des zuständigen Wahllokals steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Zusätzlich können Sie die Online-Wahlraumsuche OLIWA der Landeshauptstadt Hannover nutzen und Ihren Wahlraum anhand Ihrer Anschrift ermitteln.

Wann sind die Wahllokale in Hannover am 13. September geöffnet?

Die Wahllokale sind am Sonntag, 13. September 2026, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bei einer notwendigen Stichwahl am 27. September gelten ebenfalls die Öffnungszeiten von 8 bis 18 Uhr.

Was muss ich zur Kommunalwahl ins Wahllokal mitnehmen?

Am besten bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass mit. In Einzelfällen kann ein Identitätsnachweis verlangt werden.

Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Ja. Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie grundsätzlich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. In diesem Fall sollten Sie ein geeignetes Personaldokument vorlegen.

Kann ich in jedem Wahllokal in Hannover wählen?

Nein. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann grundsätzlich nur in dem dort zugeordneten Wahlbezirk persönlich abstimmen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Wie finde ich mein Wahllokal in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen oder Bornum?

Das zuständige Wahllokal richtet sich nach Ihrer konkreten Wohnanschrift. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung und kann zusätzlich über die Wahlraumsuche der Landeshauptstadt Hannover geprüft werden.

Ist mein Wahllokal in Hannover barrierefrei?

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob das zugewiesene Wahllokal rollstuhlgeeignet ist. Bei Mobilitätseinschränkungen und einem nicht geeigneten Wahlraum sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Wahlamt aufgenommen werden.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel in der Wahlkabine fotografieren?

Nein. Fotos, Selbstporträts, Videos und Videotelefonate sind in der Wahlkabine nicht gestattet. Die Stimmabgabe erfolgt persönlich und geheim.

Wie viele Stimmzettel bekomme ich bei der Kommunalwahl Hannover?

Bei entsprechender Wahlberechtigung können bis zu fünf Stimmzettel ausgegeben werden. Sie betreffen Stadtbezirksrat, Rat der Landeshauptstadt, Regionsversammlung, Oberbürgermeisterwahl und Regionspräsidentenwahl.

Was kann ich tun, wenn ich am Wahltag plötzlich krank werde?

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall können unter bestimmten Voraussetzungen am Wahlsonntag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Neuen Rathaus beantragt werden. Bei einer Beantragung durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.