Eine demokratische Wahl muss für möglichst alle Wahlberechtigten zugänglich sein. Bei der Kommunalwahl Hannover 2026 am 13. September 2026 sollen deshalb auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderungen, körperlichen Beeinträchtigungen oder Schwierigkeiten beim Lesen ihre Stimmen selbstbestimmt abgeben können. Für Bürgerinnen und Bürger aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Teilnahme an der Wahl vorzubereiten. Entscheidend ist vor allem, rechtzeitig zu prüfen, ob das persönliche Wahllokal zugänglich ist und welche Unterstützung bei der Stimmabgabe benötigt wird.
Barrierefreiheit bei einer Wahl betrifft mehr als den Zugang zu einem Gebäude. Manche Menschen benötigen einen stufenlosen Zugang zum Wahlraum, andere Unterstützung beim Kennzeichnen oder Falten der Stimmzettel. Auch die Briefwahl kann eine geeignete Alternative sein, wenn der Weg in das Wahllokal schwierig ist. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Wahlberechtigte wichtige Angaben zum persönlichen Wahlraum und können prüfen, ob dieser für ihre individuellen Bedürfnisse geeignet ist. Wer Unterstützung benötigt, sollte sich möglichst frühzeitig informieren und die eigene Stimmabgabe vorbereiten.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet barrierefrei wählen?
- Barrierefreiheit auf der Wahlbenachrichtigung prüfen
- Was tun, wenn das Wahllokal nicht geeignet ist?
- Den Weg zum Wahllokal frühzeitig planen
- Unterstützung durch eine Hilfsperson
- Das Wahlgeheimnis gilt auch mit Unterstützung
- Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen
- Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Lesen oder Schreiben
- Briefwahl als Alternative zum Wahllokal
- Unterstützung auch bei der Briefwahl
- Mobilität und der Weg zur Stimmabgabe
- Barrierefreie Wahl rechtzeitig vorbereiten
- Barrierefrei wählen in Hannover-Südwest
Was bedeutet barrierefrei wählen?
Barrierefrei wählen bedeutet, dass eine Behinderung oder Einschränkung die Ausübung des Wahlrechts möglichst nicht verhindern soll. Dabei können sehr unterschiedliche Barrieren auftreten. Für einen Menschen mit Rollstuhl kann bereits eine Treppe vor dem Wahllokal ein Problem darstellen. Eine sehbehinderte Person benötigt möglicherweise Unterstützung beim Umgang mit den Stimmzetteln. Andere Wahlberechtigte können Schwierigkeiten beim Lesen oder beim eigenständigen Kennzeichnen und Falten der Wahlunterlagen haben.
Das Wahlrecht sieht deshalb Möglichkeiten zur Unterstützung vor. Wichtig bleibt immer, dass die politische Entscheidung von der wahlberechtigten Person selbst getroffen wird. Eine Hilfsperson darf bei der praktischen Durchführung der Stimmabgabe helfen, aber nicht darüber bestimmen, welche Partei, Wählergruppe oder Kandidierende Person gewählt wird.
Gerade bei der Kommunalwahl ist eine gute Vorbereitung sinnvoll. Für die Wahl von Stadtbezirksrat, Rat und Regionsversammlung gibt es unterschiedliche Stimmzettel mit mehreren Wahlmöglichkeiten. Hinzu kommen die Direktwahlen. Wer Unterstützung benötigt, sollte deshalb möglichst vor dem Wahltag klären, wie die persönliche Stimmabgabe am besten organisiert werden kann.
Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen
Die Wahlbenachrichtigung ist für die Vorbereitung der Stimmabgabe besonders hilfreich. Sie enthält Angaben zum zuständigen Wahlbezirk und zum persönlichen Wahllokal. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollten nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung prüfen, ob der zugewiesene Wahlraum für sie geeignet und zugänglich ist.
Es empfiehlt sich, diese Frage nicht erst am Wahlmorgen zu klären. Wer beispielsweise auf einen Rollstuhl, Rollator oder eine andere Mobilitätshilfe angewiesen ist, sollte ausreichend Zeit haben, um bei möglichen Schwierigkeiten eine Alternative zu organisieren.
Auch Informationen zur Briefwahl sind mit der Wahlbenachrichtigung verbunden. Damit können Wahlberechtigte frühzeitig entscheiden, ob sie am Wahltag persönlich in einem Wahllokal oder bereits vorher per Briefwahl abstimmen möchten.
Was tun, wenn das Wahllokal nicht geeignet ist?
Ist der zugewiesene Wahlraum für die persönliche Mobilität nicht geeignet, sollten Wahlberechtigte möglichst frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Wahlamt aufnehmen. Dadurch kann geklärt werden, welche Möglichkeiten für eine barrierearme oder barrierefreie Stimmabgabe bestehen.
Wichtig ist, die persönliche Situation möglichst genau zu beschreiben. Benötigt eine Person einen vollständig stufenlosen Zugang? Muss ausreichend Platz für einen Rollstuhl vorhanden sein? Wird eine Begleitperson benötigt? Solche Angaben erleichtern es, eine passende Lösung zu finden.
Für Wahlberechtigte aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum ist dabei zu beachten, dass innerhalb des Stadtbezirkes mehrere Wahlbezirke und Wahlräume bestehen. Der Stadtteil allein sagt deshalb noch nicht aus, welches Wahllokal einer konkreten Wohnanschrift zugeordnet ist.
Den Weg zum Wahllokal frühzeitig planen
Barrierefreiheit beginnt nicht erst an der Eingangstür des Wahlraumes. Auch der Weg zum Wahllokal kann für Menschen mit Einschränkungen eine wichtige Rolle spielen. Entfernung, Gehwege, Haltestellen, mögliche Stufen und die persönliche Begleitung sollten deshalb rechtzeitig berücksichtigt werden.
Wer sein Wahllokal noch nicht kennt, sollte die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung prüfen. Dadurch lässt sich bereits vor dem Wahlsonntag feststellen, wo sich das Gebäude befindet und wie es erreicht werden kann.
Insbesondere für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, kann eine vorherige Planung den Wahlsonntag deutlich erleichtern. Gleiches gilt für ältere Menschen oder Personen, die längere Wege nur eingeschränkt zurücklegen können.
Unterstützung durch eine Hilfsperson ist möglich
Wer aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, seine Stimme vollständig ohne Unterstützung abzugeben, kann eine Hilfsperson in Anspruch nehmen. Das kann beispielsweise erforderlich sein, wenn der Stimmzettel aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht selbstständig gekennzeichnet, gefaltet oder in die Wahlurne eingeworfen werden kann.
Auch Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen haben, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Unterstützung erhalten. Dabei kann eine vertraute Person helfen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes Unterstützung leisten.
Die Hilfsperson ersetzt jedoch niemals die Wahlentscheidung. Sie darf nur das umsetzen, was die wahlberechtigte Person ausdrücklich möchte. Die politische Entscheidung bleibt vollständig bei der Wählerin oder dem Wähler.
Das Wahlgeheimnis gilt auch bei Unterstützung
Das Wahlgeheimnis schützt die persönliche politische Entscheidung. Niemand ist verpflichtet, anderen Menschen mitzuteilen, welche Partei oder welche Kandidierende Person gewählt wurde. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch dann, wenn bei der Stimmabgabe Unterstützung benötigt wird.
Eine Hilfsperson darf deshalb die politische Entscheidung weder beeinflussen noch verändern. Sie unterstützt ausschließlich bei der praktischen Umsetzung des ausdrücklich erklärten Willens der wahlberechtigten Person.
Auch bei einer unterstützten Stimmabgabe bleibt die Wahl persönlich und geheim. Die Tatsache, dass eine andere Person bei einzelnen Handlungen hilft, verändert nichts daran, dass ausschließlich die wahlberechtigte Person bestimmt, wie die Stimmen vergeben werden.
Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen
Für blinde und sehbehinderte Menschen können umfangreiche Stimmzettel eine besondere Herausforderung darstellen. Bei einer Kommunalwahl stehen häufig viele Wahlvorschläge und Kandidierende auf den einzelnen Stimmzetteln. Gleichzeitig können für mehrere politische Gremien jeweils eigene Wahlunterlagen ausgegeben werden.
Wer einen Stimmzettel nicht selbstständig lesen oder kennzeichnen kann, darf sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen unterstützen lassen. Die Hilfsperson darf dabei ausschließlich nach den Vorgaben der wahlberechtigten Person handeln.
Eine gute Vorbereitung kann zusätzlich helfen. Bereits vor dem Wahltag können sich Wahlberechtigte mit den Parteien, Wählergruppen und Kandidierenden im eigenen Wahlgebiet beschäftigen. Dadurch kann die persönliche Entscheidung in Ruhe vorbereitet werden, bevor im Wahllokal die eigentliche Stimmabgabe erfolgt.
Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Lesen oder Schreiben
Auch Menschen, denen das Lesen umfangreicher Wahlunterlagen schwerfällt, können bei der Stimmabgabe Unterstützung benötigen. Gerade die Kommunalwahl Hannover 2026 umfasst mehrere Stimmzettel und verschiedene Wahlmöglichkeiten. Das kann die Orientierung erschweren.
Wer die Wahlunterlagen nicht ausreichend lesen kann, darf sich unter den vorgesehenen Voraussetzungen helfen lassen. Die Unterstützung kann beispielsweise darin bestehen, Informationen auf dem Stimmzettel vorzulesen oder die ausdrücklich gewünschte Kennzeichnung technisch umzusetzen.
Auch hier gilt ohne Einschränkung: Die Person, die wählt, trifft sämtliche politischen Entscheidungen selbst. Die unterstützende Person darf keine eigene Auswahl treffen und keine bestimmte Partei oder Kandidatur empfehlen.
Briefwahl als Alternative zum Besuch des Wahllokals
Wer den Weg in ein Wahllokal vermeiden möchte oder aufgrund einer körperlichen Einschränkung lieber in der eigenen Wohnung abstimmt, kann die Briefwahl zur Kommunalwahl Hannover 2026 nutzen. Ein besonderer Grund für die Briefwahl ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität kann die Briefwahl eine praktische Alternative sein. Die Stimmzettel können in vertrauter Umgebung ausgefüllt werden. Dadurch entfallen der Weg zum Wahllokal und mögliche bauliche Barrieren.
Wichtig ist eine rechtzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen. Auch die Rückgabe sollte nicht bis zum letzten möglichen Zeitpunkt hinausgeschoben werden. Der Wahlbrief muss rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingehen, damit die Stimmen berücksichtigt werden können.
Unterstützung ist auch bei der Briefwahl möglich
Wer aufgrund einer Behinderung oder anderer gesetzlich vorgesehener Einschränkungen Unterstützung bei der Stimmabgabe benötigt, kann diese grundsätzlich auch bei der Briefwahl erhalten.
Die unterstützende Person darf beispielsweise beim Umgang mit den Stimmzetteln helfen. Sie muss sich dabei vollständig nach der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person richten. Eigene politische Vorstellungen dürfen keine Rolle spielen.
Bei der Briefwahl kommen mehrere formale Schritte zusammen. Deshalb ist es besonders wichtig, die mit den Briefwahlunterlagen gelieferten Hinweise sorgfältig zu beachten. Die Stimmzettel, Umschläge und Erklärungen müssen entsprechend den Vorgaben verwendet werden.
Auch die Mobilität zum Wahllokal sollte berücksichtigt werden
Manche Menschen können ein Wahllokal grundsätzlich nutzen, benötigen aber Unterstützung für den Weg dorthin. In diesem Fall sollte möglichst frühzeitig geklärt werden, ob Angehörige, Freunde oder geeignete Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
Wer einen Transport oder eine Begleitperson benötigt, sollte die Organisation nicht bis zum Wahlsonntag verschieben. Auch die voraussichtliche Dauer des Weges und die persönlichen körperlichen Belastungsgrenzen können bei der Planung eine Rolle spielen.
Ist der Besuch des Wahllokals mit erheblichem Aufwand verbunden, kann wiederum geprüft werden, ob die Briefwahl die einfachere Möglichkeit darstellt. Beide Formen der Stimmabgabe ermöglichen die vollständige Ausübung des Wahlrechts.
Barrierefreie Stimmabgabe rechtzeitig vorbereiten
Viele Schwierigkeiten lassen sich vermeiden, wenn die Wahl bereits einige Zeit vor dem 13. September 2026 vorbereitet wird. Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, sollten Wahlberechtigte prüfen, welches Wahllokal ihnen zugeordnet wurde und ob der Zugang für ihre individuellen Anforderungen geeignet erscheint.
Wer Unterstützung benötigt, kann außerdem überlegen, ob eine vertraute Person helfen soll. Ebenso kann frühzeitig entschieden werden, ob die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal oder die Briefwahl besser zur eigenen Situation passt.
- Wahlbenachrichtigung prüfen und das zuständige Wahllokal feststellen.
- Zugänglichkeit des Wahlraumes klären und mögliche Barrieren berücksichtigen.
- Weg zum Wahllokal planen und gegebenenfalls eine Begleitung organisieren.
- Unterstützung bei der Stimmabgabe vorbereiten, wenn eine Hilfsperson benötigt wird.
- Kandidierende und Wahlprogramme vorher ansehen, damit die Entscheidung in Ruhe getroffen werden kann.
- Briefwahl frühzeitig beantragen, wenn der Besuch des Wahllokals schwierig ist.
Eine rechtzeitige Vorbereitung schafft Sicherheit und ermöglicht es, am Wahltag die eigene politische Entscheidung möglichst selbstbestimmt umzusetzen.
Barrierefrei wählen in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum
Für Wahlberechtigte aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum gelten dieselben Möglichkeiten zur Unterstützung wie im übrigen Hannover. Welcher Wahlraum tatsächlich zuständig ist, richtet sich nach der persönlichen Wohnanschrift und dem jeweiligen Wahlbezirk.
Die fünf Stadtteile bilden gemeinsam den Stadtbezirk Ricklingen. Bei der Kommunalwahl werden jedoch mehrere politische Ebenen gewählt. Entsprechend erhalten Wahlberechtigte mehrere Stimmzettel. Gerade für Menschen, die beim Lesen, Kennzeichnen oder Handhaben umfangreicher Wahlunterlagen Unterstützung benötigen, kann eine vorherige Beschäftigung mit den unterschiedlichen Wahlen besonders hilfreich sein.
Barrierefreiheit bedeutet dabei nicht, dass alle Menschen dieselbe Unterstützung benötigen. Entscheidend ist vielmehr, dass individuelle Einschränkungen die freie Ausübung des Wahlrechts möglichst nicht verhindern. Ein geeigneter Wahlraum, eine Hilfsperson oder die Briefwahl können unterschiedliche Wege zum selben Ziel sein: die eigene Stimme selbstbestimmt abzugeben.
Wahlrecht selbstbestimmt nutzen
Eine Behinderung, eingeschränkte Mobilität oder Schwierigkeiten beim Lesen sollten kein Grund sein, auf die Teilnahme an der Kommunalwahl Hannover 2026 zu verzichten. Wer rechtzeitig prüft, welches Wahllokal zuständig ist und welche Unterstützung benötigt wird, kann viele mögliche Schwierigkeiten bereits im Vorfeld lösen.
Die persönliche Wahlentscheidung bleibt dabei immer geschützt. Eine Hilfsperson darf unterstützen, aber niemals selbst entscheiden. Auch die Briefwahl bietet eine Möglichkeit, die Stimmen außerhalb des Wahllokals abzugeben und den Wahlvorgang in vertrauter Umgebung vorzubereiten.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr Wahllokal und wählen Sie die Form der Stimmabgabe, die zu Ihrer persönlichen Situation passt. So können Wahlberechtigte aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum ihr Wahlrecht am 13. September 2026 möglichst selbstbestimmt wahrnehmen.
Häufige Fragen zum barrierefreien Wählen in Hannover
Wie erkenne ich, ob mein Wahllokal barrierefrei erreichbar ist?
Prüfen Sie die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und informieren Sie sich möglichst frühzeitig über den zugewiesenen Wahlraum. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich vor dem Wahlsonntag an die zuständige Wahlbehörde wenden.
Was kann ich tun, wenn mein Wahllokal für mich nicht geeignet ist?
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Wahlamt auf und schildern Sie Ihre Anforderungen. Zusätzlich können Sie prüfen, ob die Briefwahl für Ihre persönliche Situation besser geeignet ist.
Darf mir jemand beim Wählen helfen?
Ja. Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder einer anderen gesetzlich vorgesehenen Einschränkung Hilfe benötigen, kann eine Hilfsperson Sie bei der Stimmabgabe unterstützen.
Darf eine Hilfsperson entscheiden, wen ich wähle?
Nein. Die politische Wahlentscheidung treffen ausschließlich Sie selbst. Die Hilfsperson darf nur dabei helfen, Ihren erklärten Willen praktisch umzusetzen.
Bleibt meine Wahl trotz einer Hilfsperson geheim?
Ja. Das Wahlgeheimnis gilt auch bei einer unterstützten Stimmabgabe. Die Hilfsperson muss Ihre persönliche Wahlentscheidung respektieren.
Können blinde und sehbehinderte Menschen Unterstützung erhalten?
Ja. Wer den Stimmzettel wegen einer Sehbehinderung nicht selbstständig nutzen kann, darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Unterstützung bei der Stimmabgabe erhalten.
Kann ich bei Schwierigkeiten mit dem Lesen Hilfe bekommen?
Ja. Wenn Sie die Wahlunterlagen nicht selbstständig lesen können, ist unter den vorgesehenen Voraussetzungen eine Unterstützung durch eine Hilfsperson möglich.
Kann ich statt im Wahllokal per Briefwahl abstimmen?
Ja. Die Briefwahl steht Wahlberechtigten unabhängig von einer Behinderung zur Verfügung. Sie kann besonders hilfreich sein, wenn der Weg zum Wahllokal schwierig ist.
Kann ich auch bei der Briefwahl Unterstützung bekommen?
Ja. Wenn Sie bei der Stimmabgabe Hilfe benötigen, kann eine Hilfsperson unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch bei der Briefwahl unterstützen.
Wann findet die Kommunalwahl Hannover 2026 statt?
Die Kommunalwahl findet am Sonntag, 13. September 2026, statt. Wahlberechtigte aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum können ihre Stimmen im zuständigen Wahllokal oder bereits vorher per Briefwahl abgeben.