Nicht alle Wahlberechtigten können oder möchten am Wahlsonntag persönlich ihr Wahllokal aufsuchen. Urlaub, berufliche Termine, gesundheitliche Gründe oder schlicht der Wunsch, die Stimmzettel in Ruhe zu Hause auszufüllen, können für die Briefwahl zur Kommunalwahl Hannover 2026 sprechen. Für die Bürgerinnen und Bürger aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum gibt es mehrere Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen bei der Landeshauptstadt Hannover zu beantragen und die Stimmen bereits vor dem 13. September 2026 abzugeben.
Die Briefwahl ist eine gleichwertige Alternative zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal. Wahlberechtigte erhalten die Stimmzettel für diejenigen Wahlen, an denen sie teilnehmen dürfen, und verfügen dabei über dieselben Stimmen und Wahlmöglichkeiten wie am Wahlsonntag. Für die Kommunalwahl in Hannover können die Briefwahlunterlagen online, über den persönlichen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail, schriftlich, per Fax oder persönlich beantragt werden. Besonders wichtig sind dabei die Fristen: Der reguläre Antrag muss grundsätzlich spätestens am 11. September 2026 um 13 Uhr vorliegen, der ausgefüllte Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung eingegangen sein.
|
Die Briefwahlstellen haben vom 24. August bis zum 11. September 2026, bei einer eventuell stattfindenden Stichwahl zusätzlich vom 15. September (Neues Rathaus) bzw. 16. September (Podbi-Park, Lindener Rathaus) bis zum 24. September 2026 geöffnet. Die Briefwahlstelle ist telefonisch im Rathaus erreichbar unter der Telefonnummer 0511 168-41101. Anschriften und Öffnungszeiten der Briefwahlstellen
Die Wahlbenachrichtigung oder ein Personaldokument ist vorzulegen. Am Freitag, 11. September, schließen die Briefwahlstellen und endet die Zeit für das Beantragen von Briefwahl um 13 Uhr. |
Inhaltsverzeichnis
- Wer kann bei der Kommunalwahl Hannover per Briefwahl wählen?
- Wie kann die Briefwahl beantragt werden?
- Briefwahl online beantragen
- Briefwahl mit der Wahlbenachrichtigung beantragen
- Antrag per E-Mail, Post oder Fax
- Welche Angaben werden für den Antrag benötigt?
- Wichtige Fristen für die Briefwahl Hannover 2026
- Briefwahlstellen in Hannover
- Briefwahl im Lindener Rathaus
- Direkt in der Briefwahlstelle wählen
- Was gehört zu den Briefwahlunterlagen?
- Stimmzettel bei der Briefwahl richtig ausfüllen
- Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden
- Briefwahl bei einer möglichen Stichwahl
- Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen
Wer kann bei der Kommunalwahl Hannover per Briefwahl wählen?
Grundsätzlich können alle Wahlberechtigten, die im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen sind, an der Briefwahl teilnehmen. Ein besonderer Grund muss für die Beantragung nicht angegeben werden. Wer also am 13. September 2026 nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder die Stimmen lieber vorher abgeben möchte, kann die Briefwahl nutzen.
Das gilt selbstverständlich auch für Wahlberechtigte in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum. Je nach persönlicher Wahlberechtigung werden die Briefwahlunterlagen für die jeweiligen kommunalen Wahlen zusammengestellt. Dazu können die Wahl des Stadtbezirksrates Ricklingen, die Ratswahl der Landeshauptstadt Hannover, die Wahl zur Regionsversammlung, die Oberbürgermeisterwahl sowie die Regionspräsidentenwahl gehören.
Das Wahlrecht und die verfügbaren Stimmen verändern sich durch die Briefwahl nicht. Wer beispielsweise bei der Wahl zum Rat, zum Stadtbezirksrat und zur Regionsversammlung jeweils bis zu drei Stimmen besitzt, kann diese auch bei der Briefwahl kumulieren und panaschieren. Bei den beiden Direktwahlen steht jeweils eine Stimme zur Verfügung.
Wie kann ich die Briefwahl in Hannover 2026 beantragen?
Die Landeshauptstadt Hannover bietet mehrere Wege zur Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen an. Dadurch können Wahlberechtigte selbst entscheiden, welche Möglichkeit für sie am einfachsten ist. Besonders komfortabel sind der Online-Antrag und der persönliche QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Daneben bleiben klassische Antragswege per Post, E-Mail, Fax und die persönliche Beantragung möglich.
- Online-Wahlscheinantrag
- QR-Code auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung
- E-Mail an das Wahlamt
- schriftlicher Antrag per Post
- Fax
- persönliche Beantragung in einer Briefwahlstelle
Eine Beantragung der Briefwahl per Telefon, SMS oder Messengerdienst ist dagegen nicht möglich. Wer die Unterlagen auf einem dieser Wege anfordern möchte, muss deshalb auf eine der offiziell vorgesehenen Antragsmöglichkeiten ausweichen.
Briefwahl Hannover 2026 online beantragen
Für viele Wahlberechtigte dürfte der Online-Antrag zur Briefwahl in Hannover die bequemste Möglichkeit sein. Die Landeshauptstadt stellt hierfür einen Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung. Die erforderlichen persönlichen Daten können direkt digital übermittelt werden. Anschließend werden die Briefwahlunterlagen an die hinterlegte beziehungsweise im Antrag angegebene Anschrift geschickt.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bereits erhalten hat, kann alternativ den darauf aufgedruckten personalisierten QR-Code verwenden. Dieser führt zum digitalen Antragsverfahren und erleichtert die Zuordnung der persönlichen Wahldaten. Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl 2026 sollen den Wahlberechtigten in Hannover bis einschließlich 23. August 2026 zugestellt werden.
Der Online-Antrag ist insbesondere dann praktisch, wenn ausreichend Zeit für den Postversand der Unterlagen und die spätere Rücksendung des Wahlbriefes besteht. Je näher der Wahltag rückt, desto wichtiger wird es, die verbleibenden Postlaufzeiten einzukalkulieren.
Briefwahl mit der Wahlbenachrichtigung beantragen
Die persönliche Wahlbenachrichtigung enthält nicht nur Angaben zum Wahllokal und Wahlbezirk. Auf der Rückseite befindet sich auch ein Antrag für Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Dieser kann ausgefüllt und an die Landeshauptstadt Hannover zurückgeschickt werden. Zusätzlich ermöglicht der personalisierte QR-Code auf der Karte einen digitalen Antrag.
Die Wahlbenachrichtigung bestätigt zugleich, dass die betreffende Person in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde. Wer bis zum 24. August 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt sein sollten, sollte sich mit dem Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover in Verbindung setzen und die Eintragung überprüfen lassen.
Für die Beantragung der Briefwahl sollte nicht unnötig lange gewartet werden. Zwar reicht die reguläre Antragsfrist bis kurz vor den Wahltag, doch für Versand und Rücksendung der Wahlunterlagen muss ausreichend Zeit eingeplant werden.
Briefwahl per E-Mail, Post oder Fax beantragen
Auch ohne Online-Antrag und QR-Code können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen für Hannover 2026 anfordern. Ein Antrag ist unter anderem per E-Mail an das Wahlamt möglich. Ebenso kann der ausgefüllte Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ein formloser schriftlicher Antrag per Post eingereicht werden.
Für schriftliche Briefwahlanträge ist das Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover zuständig. Auch eine Antragstellung per Fax ist vorgesehen. Entscheidend ist unabhängig vom gewählten Übermittlungsweg, dass die erforderlichen persönlichen Daten vollständig angegeben werden und der Antrag rechtzeitig beim Wahlamt eingeht.
Eine einfache telefonische Mitteilung genügt dagegen nicht. Auch über SMS oder Messenger können keine Briefwahlunterlagen beantragt werden, weil diese Wege die gesetzlichen Anforderungen an einen Wahlscheinantrag nicht erfüllen.
Welche Angaben werden für den Briefwahlantrag benötigt?
Wer den Antrag per E-Mail oder als formlosen schriftlichen Antrag einreicht, sollte darauf achten, alle erforderlichen Angaben vollständig zu übermitteln. Dadurch kann das Wahlamt die antragstellende Person eindeutig dem Wählerverzeichnis zuordnen und die Unterlagen an die richtige Anschrift verschicken.
Nach den Angaben der Landeshauptstadt Hannover sollten folgende Informationen enthalten sein:
- Familienname
- alle Vornamen
- Geburtsdatum
- vollständige Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, gegebenenfalls Adresszusatz, Postleitzahl und Ort
- gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift
- die Angabe, ob Unterlagen für die Hauptwahl und eine mögliche Stichwahl oder nur für eine dieser Wahlen beantragt werden
Eine abweichende Versandanschrift kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sich die wahlberechtigte Person vorübergehend an einem anderen Ort aufhält. Für Hauptwahl und mögliche Stichwahl können bei Bedarf sogar unterschiedliche Zustellanschriften angegeben werden.
Wichtige Fristen für die Briefwahl Hannover 2026
Bei der Briefwahl sind zwei unterschiedliche Fristen besonders wichtig: die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen und der späteste Zeitpunkt für den Eingang des ausgefüllten Wahlbriefes. Beide Termine dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Der reguläre Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen muss für die Hauptwahl grundsätzlich spätestens am Freitag, 11. September 2026, um 13 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Die Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl werden nach Angaben der Landeshauptstadt Hannover voraussichtlich seit beziehungsweise ab dem 18. August 2026 versendet.
Der fertig ausgefüllte Wahlbrief muss anschließend spätestens am Sonntag, 13. September 2026, um 18 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung eingegangen sein. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt des Einwurfs in einen Briefkasten, sondern der tatsächliche Eingang. Deshalb sollte der Wahlbrief möglichst frühzeitig zurückgeschickt oder direkt bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
Drei Briefwahlstellen in der Landeshauptstadt Hannover
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht per Post erhalten möchte, kann sie auch persönlich in einer der Briefwahlstellen der Landeshauptstadt Hannover beantragen und abholen. Für die Hauptwahl sind die drei Stellen vom 24. August bis zum 11. September 2026 geöffnet.
Neues Rathaus
Die Briefwahlstelle befindet sich im Neuen Rathaus, Platz der Menschenrechte 1, Bürgersaal im Erdgeschoss. Sie ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 18 Uhr sowie mittwochs von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Am letzten Tag der regulären Briefwahl, dem 11. September, endet die Ausgabe um 13 Uhr.
PodbiPark
Eine weitere Briefwahlstelle befindet sich im PodbiPark, Lister Straße 8. Sie ist montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Auch hier endet die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen am 11. September um 13 Uhr.
Lindener Rathaus
Die dritte Möglichkeit bietet das Lindener Rathaus, Lindener Marktplatz 1. Die Öffnungszeiten entsprechen denen im PodbiPark: montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr. Am 11. September schließt die Briefwahlstelle bereits um 13 Uhr.
Briefwahl im Lindener Rathaus für Hannover-Südwest
Für viele Wahlberechtigte aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum kann insbesondere die Briefwahlstelle im Lindener Rathaus eine interessante Alternative zum Neuen Rathaus oder PodbiPark sein. Dort können die Unterlagen persönlich beantragt und abgeholt werden.
Die Zuständigkeit für die Briefwahl hängt dabei nicht davon ab, in welchem der fünf Stadtteile jemand wohnt. Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover können die von der Stadt angebotenen Briefwahlstellen nutzen. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Besuch entsprechend der persönlichen Erreichbarkeit und den Öffnungszeiten zu planen.
In der Briefwahlstelle sofort wählen
Wer die Wahlunterlagen persönlich in einer Briefwahlstelle abholt, muss sie nicht erst mit nach Hause nehmen. Die Stimmabgabe kann unmittelbar vor Ort erfolgen. Damit verbindet die persönliche Briefwahl die zeitliche Flexibilität der Briefwahl mit einem Ablauf, der der Wahl im Wahllokal ähnelt.
Diese Möglichkeit kann besonders kurz vor dem Wahltermin sinnvoll sein, wenn die Zeit für einen Postversand knapp wird. Die ausgefüllten Stimmzettel werden entsprechend den Briefwahlvorschriften abgegeben und gelangen anschließend in die Auszählung am Wahlsonntag.
Wer bereits weiß, dass er am 13. September verhindert sein wird, kann somit schon vor dem eigentlichen Wahltag seine vollständige Wahlentscheidung treffen.
Was gehört zu den Briefwahlunterlagen?
Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Wahlberechtigte die für ihre Wahlberechtigung vorgesehenen Unterlagen. Dazu gehören insbesondere der Wahlschein, die entsprechenden Stimmzettel sowie die erforderlichen Umschläge und Hinweise für die ordnungsgemäße Briefwahl.
In Hannover können je nach persönlicher Wahlberechtigung mehrere Stimmzettel zusammenkommen. Dazu gehören die Stimmzettel für den Stadtbezirksrat, den Rat der Landeshauptstadt, die Regionsversammlung sowie die beiden Direktwahlen zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister und zur Regionspräsidentin oder zum Regionspräsidenten.
Die beiliegenden Hinweise sollten sorgfältig beachtet werden. Besonders wichtig ist, die Stimmzettel und den Wahlschein entsprechend der vorgegebenen Reihenfolge in die richtigen Umschläge zu legen und die erforderlichen Erklärungen vollständig abzugeben.
Bei der Briefwahl gelten dieselben Stimmen wie im Wahllokal
Die Entscheidung für die Briefwahl verändert das Wahlsystem der Kommunalwahl Hannover 2026 nicht. Bei der Wahl zum Stadtbezirksrat Ricklingen, bei der Ratswahl und bei der Wahl zur Regionsversammlung stehen weiterhin jeweils bis zu drei Stimmen zur Verfügung. Diese können kumuliert und panaschiert werden.
Bei der Oberbürgermeisterwahl Hannover und der Regionspräsidentenwahl gibt es jeweils genau eine Stimme. Wer bei allen entsprechenden Wahlen wahlberechtigt ist, kann somit auch bei der Briefwahl insgesamt bis zu elf Stimmen auf mehreren Stimmzetteln vergeben.
Gerade beim Ausfüllen zu Hause bietet sich die Gelegenheit, jeden Stimmzettel noch einmal sorgfältig zu kontrollieren. Bei den drei Vertretungswahlen dürfen jeweils höchstens drei Stimmen vergeben werden. Mehr als drei Stimmen auf einem dieser Stimmzettel können zur Ungültigkeit der darauf abgegebenen Stimmen führen.
Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden oder abgeben
Nach dem Ausfüllen der Unterlagen trägt die wahlberechtigte Person selbst die Verantwortung dafür, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Wahlleitung ankommt. Für die Hauptwahl muss dies spätestens am 13. September 2026 um 18 Uhr geschehen.
Wer den Wahlbrief mit der Post versendet, sollte deshalb nicht bis zum letzten Moment warten. Postlaufzeiten können nicht zuverlässig bis auf wenige Stunden kalkuliert werden. Je näher der Wahlsonntag rückt, desto sinnvoller kann es sein, den Wahlbrief persönlich an einer dafür vorgesehenen Stelle abzugeben, statt sich auf eine rechtzeitige postalische Zustellung zu verlassen.
Bei einem Versand aus dem Ausland ist besondere Vorsicht erforderlich. Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass längere Postlaufzeiten berücksichtigt und die Wahlunterlagen ausreichend frankiert werden müssen.
Briefwahl für eine mögliche Stichwahl am 27. September 2026
Bei der Oberbürgermeisterwahl und der Regionspräsidentenwahl kann ein zweiter Wahlgang erforderlich werden. Erhält am 13. September bei einer der beiden Direktwahlen niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 27. September 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Personen statt.
Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl können bereits im Zusammenhang mit dem Antrag für die Hauptwahl berücksichtigt werden. Bei einem schriftlichen oder per E-Mail gestellten Antrag sollte deshalb angegeben werden, ob die Unterlagen sowohl für die Hauptwahl als auch für eine gegebenenfalls notwendige Stichwahl beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen für eine Stichwahl werden nach Angaben der Landeshauptstadt voraussichtlich ab dem 15. September 2026 versendet. Für die Stichwahl endet die reguläre Ausgabe der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen am 25. September 2026 um 13 Uhr. Der Wahlbrief muss spätestens am 27. September um 18 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung angekommen sein.
Kann jemand anderes meine Briefwahlunterlagen abholen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt beziehungsweise abgeholt werden. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Eine bevollmächtigte Person darf nach den Vorgaben der Landeshauptstadt Hannover Briefwahlangelegenheiten für insgesamt bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen übernehmen. Die persönliche Stimmabgabe kann jedoch nicht übertragen werden. Die Stimmen müssen immer von der jeweiligen wahlberechtigten Person selbst abgegeben werden.
Damit bleibt der Grundsatz der persönlichen Wahl auch bei Unterstützung durch Angehörige oder andere Vertrauenspersonen gewahrt.
Briefwahl in Hannover frühzeitig planen
Die Briefwahl zur Kommunalwahl Hannover 2026 bietet eine flexible Möglichkeit, das eigene Wahlrecht unabhängig von der persönlichen Verfügbarkeit am Wahlsonntag wahrzunehmen. Online-Antrag, QR-Code, schriftlicher Antrag und drei Briefwahlstellen ermöglichen unterschiedliche Wege zur Beantragung. Für Wahlberechtigte in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum gelten dabei dieselben Regelungen wie für alle anderen Wahlberechtigten innerhalb der Landeshauptstadt Hannover.
Entscheidend ist vor allem eine rechtzeitige Planung. Beantragen Sie die Briefwahl möglichst frühzeitig und senden Sie den ausgefüllten Wahlbrief mit ausreichendem zeitlichem Abstand zurück. Der Wahlbrief muss am 13. September 2026 spätestens um 18 Uhr eingegangen sein. Wer die Postwege vermeiden möchte, kann die Briefwahlunterlagen persönlich abholen und seine Stimmen direkt in einer der drei Briefwahlstellen abgeben.
Häufige Fragen zur Briefwahl Hannover 2026
Wie beantrage ich Briefwahl für die Kommunalwahl Hannover 2026?
Die Briefwahl kann online, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail, schriftlich, per Fax oder persönlich in einer Briefwahlstelle beantragt werden. Eine Beantragung per Telefon, SMS oder Messenger ist nicht möglich.
Bis wann kann ich die Briefwahl in Hannover beantragen?
Der reguläre Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen muss grundsätzlich spätestens am 11. September 2026 um 13 Uhr vorliegen. Wegen der erforderlichen Postlaufzeiten sollte die Briefwahl deutlich früher beantragt werden.
Wann werden die Briefwahlunterlagen für Hannover 2026 verschickt?
Die Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl werden voraussichtlich ab dem 18. August 2026 versendet. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis einschließlich 23. August 2026 zugestellt werden.
Wo kann ich in Hannover persönlich Briefwahl machen?
Die Landeshauptstadt Hannover bietet Briefwahlstellen im Neuen Rathaus, im PodbiPark und im Lindener Rathaus an. Dort können die Unterlagen persönlich beantragt, abgeholt und die Stimmen unmittelbar vor Ort abgegeben werden.
Gibt es eine Briefwahlstelle in der Nähe von Hannover-Südwest?
Eine der drei städtischen Briefwahlstellen befindet sich im Lindener Rathaus am Lindener Marktplatz 1. Sie kann auch von Wahlberechtigten aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum genutzt werden.
Kann ich die Briefwahl telefonisch beantragen?
Nein. Die Beantragung per Telefon, SMS oder Messengerdienst ist nicht möglich. Zur Verfügung stehen unter anderem Online-Antrag, QR-Code, E-Mail, Post, Fax und die persönliche Antragstellung.
Wie viele Stimmen habe ich bei der Briefwahl Hannover 2026?
Bei der Briefwahl stehen dieselben Stimmen zur Verfügung wie im Wahllokal. Für Stadtbezirksrat, Rat und Regionsversammlung gibt es jeweils bis zu drei Stimmen, für Oberbürgermeisterwahl und Regionspräsidentenwahl jeweils eine Stimme.
Bis wann muss mein Wahlbrief angekommen sein?
Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 13. September 2026, um 18 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung eingegangen sein. Der Poststempel oder der Zeitpunkt des Einwurfs in einen Briefkasten reicht nicht aus.
Kann ich Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen?
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht können Briefwahlunterlagen auch für andere Wahlberechtigte abgeholt werden. Eine bevollmächtigte Person darf dies für bis zu vier weitere Wahlberechtigte übernehmen. Die Stimmabgabe selbst muss persönlich erfolgen.
Kann ich auch bei einer Stichwahl per Briefwahl wählen?
Ja. Falls am 27. September 2026 eine Stichwahl für das Oberbürgermeisteramt oder die Regionspräsidentschaft erforderlich wird, ist ebenfalls Briefwahl möglich. Die entsprechenden Unterlagen werden voraussichtlich ab dem 15. September 2026 versendet.