Sie wollen im Wahllokal wählen und haben sich deshalb nicht bis Freitag, den 10. September, 2021 um 13 Uhr, Briefwahlunterlagen besorgt. Nun werden Sie krank oder haben einen Unfall. Sie brauchen trotzdem nicht auf Ihr Wahlrecht zu verzichten. Wenn Sie am Wahlsonntag bis 15 Uhr das Wahlamt aufsuchen, erfahren Sie, was zu tun ist.
Quelle: Hannover.de