Kommunale Vertretungen:
Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben.
Für die Sitzverteilung findet das nach dem Engländer Thomas Hare und dem deutschen Mathematikprofessor Horst Niemeyer benannte Proportionalverfahren Anwendung. Hierbei wird das Stimmenverhältnis proportional auf das Sitzverhältnis übertragen. Dazu wird die Gesamtzahl der in der jeweiligen Vertretung zu vergebenden Sitze mit der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmenzahl multipliziert und durch die Gesamtzahl der aller abgegebenen Stimmen dividiert. Diese Berechnung ergibt Proportionalzahlen. Jeder Wahlvorschlagsträger erhält zunächst soviel Sitze, wie sich nach seiner Proportionalzahl für ihn ganze Sitze ergeben. Die danach noch zu vergebenden Sitze erhalten die Parteien oder Wählergruppen mit den höchsten Zahlenbruchteilen. Innerhalb der Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen kommen die Bewerberinnen/Bewerber teilweise nach dem Grundsatz der Personenwahl (Reihenfolge nach der Zahl der persönlich erhaltenen Stimmen), teilweise nach dem Grundsatz der Listenwahl (Reihenfolge nach der Benennung im Wahlvorschlag) zum Zuge. Einen Mindeststimmenanteil für die Teilnahme am Verteilungsverfahren ("Sperrklausel") gibt es bei den Kommunalwahlen nicht.
Direktwahlen:
Die Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erfüllt keine Person diese Voraussetzung, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag, ist die Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Erhält die Person nicht die erforderlichen Stimmen, so wird eine neue Direktwahl durchgeführt.
Quelle: Niedersächsische Landeswahlleiterin