Im Wahllokal bekommen die Wählenden bis zu vier Stimmzettel. Die Stimmzettel müssen von den Wählenden in einer Wahlkabine des Wahlraumes unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Sie werden dann in die bereitstehende Wahlurne gesteckt. Die freie und geheime Wahl ist gesetzlich verbrieftes Recht jedes Bürgers. Um Beeinflussungen auszuschließen, darf keine Begleitperson mit in die Wahlkabine. Ausnahmen gelten nur für wählende Personen, die gehindert sind, alleine zu wählen. Diese können sich von einer Person des Vertrauens helfen lassen.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Quelle: Hannover.de