Wertvolle Informationen zur Kommunalwahl in Pattensen

Kommunale Vertretungen:

Gewählt (so genanntes passives Wahlrecht) werden kann, wer am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (z.B. in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderats) einen Wohnsitz hat und die deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und
  • nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Direktwahlen:

Für die Wahl als Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamter ist wählbar, wer am Wahltage

  • das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass die Bewerberin / der Bewerber ihren / seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, in dem sie oder er kandidiert.

 

Quelle: Niedersächsische Landeswahlleiterin

http://www.landeswahlleiter.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20035&article_id=76201&_psmand=21